Wenn wir zusammen entschieden haben an dem Problem gemeinsam zu arbeiten, wird in der ersten Sitzung eine Anamnese erstellt - dort wird anhand von Fragen geklärt wie wir vorgehen - welche ärztlichen Untersuchungen zum Beispiel noch wichtig wären, ob begleitend fachärztliche Hilfe dazu kommen sollte und welche Form von Therapie als sinnvoll erscheint.
Zusammen entwickelt sich so Dein(Klient) persönlicher Therapieplan, zusammen erarbeiten wir Schritt für Schritt Deinen(Klient) persönlichen Lösungsweg.
Ich unterliege der Schweigepflicht !
Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630 a und
Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)